Wenn ihnen eine Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung womöglich bevorsteht

Falls ihnen eine Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung droht können wir ihnen Bundesweit wirksam helfen.

Je früher sie sich melden, um so mehr Vorbeitungen können getroffen werden.

Eine totale Verhinderung einer Teilungsversteigerung ist nicht möglich weil jeder, der nur den geringsten Anteil an einem Grundstück hat, hat das Recht eine Versteigerung bei Gericht zu beantragen. Alle Versprechungen, eine Teilungsversteigerung zu verhindern ist eine Unwahrheit.
Unter Umständen ist eine Verzögerung möglich. Allerdings kauft man sich da nur Zeit für teueres Geld.

Eine Zwangsversteigerung total zu verhindern, ist auch nur mit Geld (welches meist nicht mehr vorhanden ist) möglich. Dennoch ist auch hierbei eine Hilfe möglich. Wie, wird sich zeigen wenn sie ihren Fall mit Zahlen schildern.

Und auf Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

Wenn sie dieses Problem haben oder mittelfristig befürchten dieses Problem zu bekommen sollten sie sich mit allen Angaben melden.

Die oftmaligen Einzeiler Horcheranfragen, wie machen sie das, oder verlangen sie Vorkosten bleiben unbeantwortet.
Jeder Fall ist verschieden.
Wir verlangen keine Vorkosten. Dennoch wird kein Mitarbeiter zu einen ZV-Termin in 500 km Entfernung auf eigene Kosten fahren.

Anfragen nur mit vollständige Angaben.


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Häuser / Immobilien

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11.05.2024    11:34
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